Noch bis zum Jahresbeginn 2022 bezuschusst der Kreis Minden-Lübbecke Dach- und Fassadenbegrünungen an privat und gewerblich genutzten Gebäuden. „Starkregen ist mit einer Dachbegrünung weniger stark, Hitze weniger heiß, und ohnehin steigern grüne Dächer und Fassaden die Aufenthaltsqualität deutlich“, sagt Dezernent Lutz Freiberg.
Gebäudeeigentümer*innen können die Fördermittel des Landes NRW für grüne Dächer und Fassaden – die aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ stammen – über den Kreis Minden-Lübbecke beantragen und damit bis zur Hälfte ihrer Kosten sparen. Denn die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Zuwendungsfähig sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Hausbesitzer*in ihr Gründach selbst anlegt oder ob es durch Fachpersonal installiert wird.
Die Förderung ist vor allem für ältere Gebäude gedacht, bei denen eine Fassaden- oder Dachbegrünung mit höherer Wahrscheinlichkeit noch nicht ohnehin schon vorgesehen war. Nach der Vorgabe des Landes NRW sind Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahren nach Bauabnahme nicht zuwendungsfähig.
Hier noch ein paar praktische Hinweise: Für die Dachbegrünung sollte mindestens ein Schichtaufbau von 5 bis 15 Zentimetern Substratauflage (extensive Begrünung) gewählt werden. Die Anpflanzung von heimischen Arten fördert die Biodiversität in der Region. Wer sich Anregungen holen möchte, findet eine Pflanzliste für Dachbegrünungen auf den Internetseiten des Umweltamtes unter minden-luebbecke.de > Projekte > Klimaschutz und Energie. Bei privat genutzten Gebäuden beträgt die Fördersumme pro Objekt maximal 2.500 Euro. Die Fördersumme bei gewerblich genutzten Immobilien beträgt maximal 10.000 Euro.Gerade auf größeren Dachflächen, die stabil genug sind, schafft eine Begrünung ein angenehmes Mikroklima.
„Noch gibt es reichlich Fördermittel für den Kreis Minden-Lübbecke – wir freuen uns also über jeden Antrag“, sagt Klimaschutzmanagerin Leona Aileen Eichel. Anträge können noch bis zum 31.01.2022 bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.03.2022 vorzulegen.
Weitere Informationen: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Umwelt/Klima-und-Energie/Klimaschutz/